Wichtige Informationen
Was ist vor einer Behandlung zu beachten:
- Für die zumindest teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten müssen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse noch vor Beginn der Behandlung (spätestestens vor der 2. Behandlung) chefärztlich bewilligen lassen.
- Für die osteopathische Behandlung bringen Sie bitte von Ihrem Arzt eine Zuweisung zur Osteopathie. Diese müssen Sie nicht bewilligen lassen und ist aus bürokratisch-rechtlichen Gründen leider notwendig.
Was ist zur Therapie mitzubringen:
- Bitte bringen Sie die von Ihrer Krankenkasse bewilligte Zuweisung zur ersten Therapieeinheit mit.
- Mitzubringen ist bitte ein Leintuch (Spannleintuch) oder ein großes Badehandtuch, bequeme Sportkleidung und evtl. Hausschuhe (wir bitten Sie die Straßenschuhe im Vorraum auszuziehen).
- Alle Vorbefunde (Röntgen, MRT, OP-Berichte, Entlassungsberichte etc.) soweit vorhanden.
- Behandlungen bei Hr. Stefan Nüßle: Bitte halten Sie das für die Behandlung zu entrichtende Entgelt in bar bereit.
- Behandlungen bei Fr. Sabrina Nüßle: Hier erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung/Zahlschein.
Terminvergabe und Absage:
- Therapieeinheiten können Sie mit uns telefonisch vereinbaren. Erreichen Sie uns nicht, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Sprachbox. Wir bitten um Verständnis, dass wir während einer Behandlung keine Anrufe entgegennehmen können. Wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.
- Sollten Sie Termine nicht einhalten können, sagen Sie diese bitte zum frühest möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch 24 Std. davor, ab. Bei zu später Absage oder bei Nichterscheinen zu einem Termin, muss die Therapieeinheit leider trotzdem in Rechnung gestellt werden.
Welche Möglichkeiten einer Kostenrückerstattung gibt es:
- Für die zumindest teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten müssen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse noch vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligen lassen. Am Ende der Therapie erhalten Sie von uns eine Sammelrechnung. Zusammen mit der Bewilligung werden Ihnen je nach Krankenkasse ein Teil der Behandlungskosten rückvergütet. Private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten zumeist vollständig.
- Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden. Einige Privatversicherungen haben jedoch osteopathische Behandlungen bereits in ihre Zusatzversicherungs-Pakete aufgenommen.